BMG-Entwurf gefährdet medizinische Cannabisversorgung: 92,6 % befürchten Rekriminalisierung / 59,2 % würden ohne digitale Zugänge in den Schwarzmarkt wechseln
Düsseldorf – Die geplanten Änderungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Einschränkung digitaler Zugänge in der medizinischen Cannabisversorgung stoßen bei Patient:innen auf breite Ablehnung. 92,6 % der Patient:innen geben an, eine Rückkehr in illegale Kanäle zu befürchten, falls telemedizinische Wege erschwert werden. Zugleich würden 59,2 % bei Wegfall des digitalen Zugangs in den Schwarzmarkt ausweichen, 23,8 % würden auf Eigenanbau setzen, nur 5,3 % würden es in einer Praxis vor Ort versuchen. Das zeigt eine neue Befragung von MedCanOneStop (MCOS GmbH) unter 9.583 Patient:innen.
Deutliche Marktfolgen erwartet
Der aktuelle BMG-Referentenentwurf umfasst u. a. eine In-Person-Pflicht bei Verschreibungen von Cannabisblüten sowie ein Versandhandelsverbot für Blüten. Aus Sicht der Befragten hätte dies deutliche Folgen: 96,7 % erwarten bei Zugangsbeschränkungen ein Wachstum des Schwarzmarkts, 82,8 % sogar massiv. Umgekehrt berichten 84,7 %, dass der legale, ärztlich begleitete Weg den Schwarzmarkt deutlich bis sehr stark geschwächt hat.
„Wir dürfen Patientinnen und Patienten nicht aus der Statistik der Legalversorgung heraus regeln. Die Daten zeigen klar: Niedrigschwellige Zugänge halten Menschen im ärztlich begleiteten, sicheren System“, sagt Cedric Lehmann, Gründer & CEO von MedCanOneStop.
Hohe Kompromissbereitschaft bei Qualitätsvorgaben
Die Mehrheit zeigt Bereitschaft zu Qualitätsvorgaben: 75,6 % akzeptieren einen verpflichtenden jährlichen ärztlichen Video-Termin, 93,6 % sind zahlungsbereit, sofern die Kosten fair bleiben. Als zentrale Hürden eines rein stationären Weges nennen die Befragten Entfernung, Wartezeit und Preis.
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Über MedCanOneStop
MedCanOneStop ist eine digitale Telemedizin-Plattform für ärztlich begleitete medizinische Cannabis-Therapie in Deutschland. Das Unternehmen setzt auf sichere, transparente Prozesse und evidenzbasierte Entscheidungsgrundlagen.