Seit dem 30. Juli 2026 sind getrocknete Cannabisblüten aus dem besonderen Leistungsanspruch der GKV gestrichen. Was nach einer klaren Regel klingt, sorgt in der Praxis für Verunsicherung – und trifft am Ende die Patienten.
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Warum immer mehr Ärzte Cannabis nur noch auf Privatrezept verschreiben
2026-09-24
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Was sich seit dem 30. Juli 2026 geändert hat
Seit dem 30. Juli 2026 sind getrocknete Cannabisblüten aus dem besonderen Leistungsanspruch der GKV gestrichen. Fertigarzneimittel wie Sativex, Canemes und Epidyolex sowie Extrakte, Dronabinol und Nabilon als Rezepturarzneimittel bleiben grundsätzlich Kassenleistung, für Neupatienten soll aber zunächst ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem der zugelassenen Fertigarzneimittel erfolgen.
Eine Regel, die niemand einheitlich auslegt
Was nach klarer Regel klingt, ist es nicht. Selbst KBV und GKV-Spitzenverband legen dieselbe Vorschrift unterschiedlich aus. Wir haben Patienten gebeten, sich die Erstattung eines Vollspektrum-Extrakts schriftlich von ihrer Kasse bestätigen zu lassen: Die Antworten fielen je nach Kasse unterschiedlich, teils widersprüchlich aus. Auch bei den Kassenärztlichen Vereinigungen häufen sich Anfragen zu genau dieser Frage.
In unserer Praxis verordnen wir aufgrund des damit einhergehenden Regressrisikos Cannabis deshalb aktuell ausschließlich privat. Manche Patienten reagieren darauf mit Unverständnis, andere mit Verständnis für uns, aber echter Enttäuschung über das System. Betroffen sind in beiden Fällen dieselben Menschen: ohnehin schwer belastet, mit Cannabis als einem der wenigen Mittel, das ihnen Lebensqualität zurückgegeben hat.
Der eigentliche Treiber ist die Regressangst. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung kann Ärzte auch Monate bis Jahre später mit Rückforderungen treffen. Ich beobachte, wie selbst erfahrene, gut vernetzte Kollegen abwägen, ob sich eine Cannabistherapie über die GKV überhaupt noch verantworten lässt. Ehrlich gesagt: Selbst wir mit jahrelanger Erfahrung sind an vielen Stellen verwirrt, was gerade gilt. Wie soll es da Ärztinnen und Ärzten gehen, die sich erst mit dem Thema anfreunden wollen? Für sie ist das kein Anreiz, sich einzuarbeiten, sondern ein Grund, das Thema zu meiden.
Rückzug der Ärzte aus der GKV-Versorgung
Die Folge sehe ich nicht in erster Linie in einer medizinischen Neubewertung, sondern in einem Rückzug verschreibender Ärzte aus der GKV-Versorgung. Wer sich zurückzieht, verweist weiter oder verordnet gar nicht erst. Der Zugang wird faktisch für jene erschwert, die ihn am dringendsten brauchen, besonders bei akuten Schmerzspitzen: Inhalierte Blüten wirken binnen Minuten, orale Extrakte oder Fertigarzneimittel deutlich langsamer. Eine gleichwertige Alternative dafür gibt es im GKV-Katalog nicht mehr.
Vier Präparate, vier enge Indikationen
Wie eng das Nadelöhr ist, zeigt ein Blick auf die zugelassenen Fertigarzneimittel: Sativex wirkt bei Spastik infolge Multipler Sklerose, Canemes bei Übelkeit und Erbrechen unter Chemotherapie, Epidyolex bei seltenen, schweren Epilepsieformen, und seit Juni 2026 Exilby bei chronischen Kreuzschmerzen. Vier Präparate, vier eng umrissene Indikationen. In der Praxis setzen wir Cannabis aber bei einem weit breiteren Spektrum ein: bei chronischen Schmerzen jenseits des Rückens, bei Spastik anderer Ursache als MS, bei Appetitlosigkeit und Kachexie, bei Übelkeit außerhalb der Chemotherapie, bei Schlafstörungen, Angst- oder palliativen Symptomen. Für all das gibt es kein zugelassenes Fertigarzneimittel, und trotzdem verlangt das Gesetz formal einen Therapieversuch mit einem dieser vier Präparate, unabhängig davon, ob die Zulassung überhaupt zur Erkrankung passt.
Wie konkret die neue Vorrangregel wirkt, zeigt das seit 1. September verfügbare Exilby: Laut KBV darf es unabhängig von der tatsächlichen Diagnose als Pflicht-Therapieversuch eingesetzt werden, bei rund 745 Euro pro Packung. Weshalb ausgerechnet dieses eine, indikationsfremd eingesetzte Präparat gegenüber etablierten Extrakten bevorzugt werden soll, mit denen ich und viele Kollegen gute Erfahrungen gemacht haben, erschließt sich mir nicht. Wenn der Gesetzgeber faktisch vorschreibt, mit welchem Präparat eine Therapie beginnen muss, greift das in die ärztliche Therapiehoheit ein, in die Freiheit, aufgrund von Fachwissen und Erfahrung zu entscheiden, was für den einzelnen Patienten richtig ist. Genau das sehe ich hier massiv angegriffen.
Eine Reform, die ihr Ziel verfehlt
Selbst der GKV-Spitzenverband rechnet inzwischen mit deutlich geringeren Einsparungen als geplant, da Fertigarzneimittel teurer sein können als eine Extrakttherapie. Den eigentlichen Missstand, aggressiv werbende, immer wieder gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßende Telemedizin-Plattformen, adressiert diese Regelung damit ohnehin nicht.
Solange Ärzte nicht wissen, woran sie sind, wird sich am Rückzug aus der Verschreibung nichts ändern. Nötig wären eine schnelle, verbindliche Klarstellung, eine Übergangsregelung für laufende Therapien und der Verzicht auf eine Vorrangregel, die ein einzelnes Präparat bevorzugt, statt der ärztlichen Einschätzung Raum zu lassen. Bis dahin zahlen die Patienten den Preis für eine unfertige Reform, nicht die Krankenkassen.
Wer die Regeln schreibt, sollte sie am Patienten erlebt haben
Ich wünsche mir als Arzt klare Vorgaben, an denen man sich verlässlich orientieren kann. Aber diese Vorgaben sollten aus der Erfahrung praktizierender Ärztinnen und Ärzte sowie der Patientinnen und Patienten selbst entstehen, nicht aus den wirtschaftlichen Interessen einzelner Hersteller oder Plattformen. Wer die Regeln für eine Therapie schreibt, sollte sie auch am Patienten erlebt haben.