Medizinisches Cannabis von der Steuer absetzen: Anleitung 2026

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Medizinisches Cannabis von der Steuer absetzen: Anleitung 2026

2026-10-12

Was zahlst Du monatlich für Deine Cannabistherapie? Seit Blüten nicht mehr von der GKV übernommen werden, tragen viele Patienten die Kosten ihrer Therapie komplett selbst. Obwohl die Apothekenpreise für Blüten und Extrakte in den letzten Jahren stark gesunken sind, kommen je nach Dosierung schnell mehrere hundert bis wenige tausend Euro im Monat zusammen.

Was viele nicht wissen: Einen Teil dieser Kosten kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Wir zeigen Dir, welche Ausgaben Du absetzen kannst, ab wann sich das Absetzen lohnt und wie Du Schritt für Schritt vorgehst.

TL;DR

  • Absetzbar? Ja, Kosten für medizinisches Cannabis gelten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Voraussetzung sind eine ärztliche Verordnung und der Bezug über die Apotheke.
  • Absetzbare Kosten: Cannabis und Fertigarzneimittel aus der Apotheke, Arzt- und Telemedizinkosten, Folgerezepte, Versand sowie Fahrten zu Arzt und Apotheke.
  • Wann es sich lohnt: Wenn Du Einkommensteuer zahlst und Deine Krankheitskosten Deine zumutbare Belastung übersteigen, also 1 bis 7 % Deines Gesamtbetrags der Einkünfte.
  • So geht’s: Belege sammeln, zumutbare Belastung prüfen, Kosten in ELSTER in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen” eintragen, Bescheid prüfen.

Kann man medizinisches Cannabis von der Steuer absetzen?

Ja. Kosten für medizinisches Cannabis sind Krankheitskosten und diese lassen sich nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen auch steuerliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass Du Einkommensteuer zahlst und Deine Kosten Deine persönliche Belastungsgrenze überschreiten.  

Dabei spielt es kaum eine Rolle, ob Du angestellt oder selbstständig bist. Krankheitskosten sind immer private Ausgaben. Selbstständige können sie deshalb nicht als Betriebsausgaben verbuchen, sondern geben sie wie Angestellte als außergewöhnliche Belastungen an. 

Die medizinische Grundvoraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Sie gilt gegenüber dem Finanzamt als Nachweis, dass Deine Therapie medizinisch notwendig ist. Ein zusätzliches amtsärztliches Gutachten ist also nicht nötig. Als Verschreibung kannst Du ein normales Rezept oder ein E-Rezept vorlegen, auch als Privatrezept oder aus einer telemedizinischen Sprechstunde. Wichtig ist zudem, dass Du Dein Cannabis aus der Apotheke beziehst. Ausgaben für Eigenanbau oder Cannabis aus Anbauvereinigungen erkennt das Finanzamt nicht als Krankheitskosten an. Zudem kannst Du natürlich nur absetzen, was Du selbst zahlst. Erstattungen von Krankenkassen oder Beihilfen musst Du daher abziehen.

Zudem lohnt es sich erst, Deine Therapie steuerlich geltend zu machen, wenn Du Einkommensteuer in einer ausreichenden Höhe zahlst. In Deutschland gilt 2026 ein Grundfreibetrag von 12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € für Ehepaare. Erst Einkommen über diesem Grundfreibetrag wird versteuert. Hinzu kommt die zumutbare Belastung. Das Finanzamt berücksichtigt nur den Teil der Kosten, der über einer persönlichen Grenze liegt, welche von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl abhängt. Konkrete Beispiele für Deine Orientierung geben wir weiter unten.

Interessant: Du kannst Deine Therapiekosten auch rückwirkend für bis zu vier Jahre geltend machen. Bis zum 31. Dezember 2026 kannst Du also noch Deine Steuererklärung für 2022 einreichen, wenn für das Jahr noch kein Steuerbescheid vorliegt. Hast Du bereits eine Erklärung abgegeben, kannst Du Kosten nur innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist nach Erhalt des Bescheids nachreichen.

Welche Kosten der Cannabistherapie sind absetzbar?

Grundsätzlich kannst Du alle Kosten absetzen, die unmittelbar mit Deiner ärztlich verordneten Behandlung zusammenhängen. Dazu gehört nicht nur das Cannabis selbst, sondern alles, was nötig ist, um überhaupt die Therapie durchzuführen. Nicht absetzbar sind Gegenstände, die Du auch ohne Erkrankung nutzen würdest, sowie alles, was nicht ärztlich veranlasst ist. 

Die folgende Tabelle gibt Dir einen Überblick, welche Kosten Du alles (nicht) geltend machen kannst:

Kostenart Absetzbar? Nachweis
Cannabisblüten und -extrakte aus der Apotheke Ja Rezept, Apothekenrechnung
Cannabinoid-Fertigarzneimittel (z. B. Dronabinol, Nabiximols) Ja Rezept, Apothekenrechnung
Zuzahlungen und Eigenanteile bei Kassenrezept Ja Apothekenquittung
Arztkosten für Erstgespräch und Folgetermine (auch Telemedizin) Ja Arztrechnung
Gebühren für Folgerezepte Ja Arztrechnung
Versandkosten der Apotheke In der Regel ja Apothekenrechnung
Fahrten zu Arzt oder Apotheke Ja (mit 0,30 € je km oder ÖPNV-Tickets) Fahrtenaufstellung, Tickets
Diagnostik, Laborwerte, fachärztliche Befunde für die Therapie Ja Arztrechnung
Medizinischer Vaporizer (zertifiziertes Medizinprodukt) Nur mit ärztlicher Verordnung Rezept, Rechnung
Zubehör wie Grinder, Waage oder Aufbewahrungsdosen Nein
Cannabis aus Eigenanbau oder Anbauvereinigungen Nein
CBD-Produkte ohne Rezept Nein

Tipp: Das Finanzamt betrachtet nicht nur Deine Cannabistherapie, sondern alle Krankheitskosten eines Jahres zusammen. Zuzahlungen für andere Medikamente, Zahnarztrechnungen, Brillen oder verordnete Physiotherapie zählen ebenfalls mit. So überschreitest Du vielleicht die zumutbare Belastung schneller, als Du denkst.

Ab wann lohnt es sich, Cannabis von der Steuer abzusetzen und wie viel sparst Du?

Ob sich das Absetzen für Dich lohnt, hängt von Deiner zumutbaren Belastung ab. Das ist ein Eigenanteil, den Du laut Finanzamt selbst tragen musst, erst Kosten über dieser zumutbaren Belastung können steuerlich geltend gemacht werden. Wie hoch diese zumutbare Belastung ausfällt, hängt von drei Faktoren ab: Deinen Gesamteinkünften, Deinem Familienstand und der Anzahl Deiner Kinder. 

Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Prozent des Jahreseinkommens als zumutbare Belastung gelten:

Gesamtbetrag der Einkünfte bis 15.340 € 15.341 bis 51.130 € Über 51.130 €
Ledig, ohne Kinder 5 % 6 % 7 %
Verheiratet, ohne Kinder 4 % 5 % 6 %
Mit 1 oder 2 Kindern 2 % 3 %  4 %
Mit 3 oder mehr Kindern  1 % 1 %  2 %

Diese Prozentsätze gelten stufenweise. Bei einem ledigen Angestellten mit 40.000 € Gesamtbetrag werden die ersten 15.340 € mit 5 % abgerechnet und nur der Rest mit 6 %. Seine zumutbare Belastung liegt damit bei rund 2.250 € im Jahr. Alles, was er darüber hinaus für seine Therapie zahlt, kann er absetzen.

Am Ende sparst Du Dir zudem nicht den gesamten abgesetzten Betrag. Die Kosten mindern nur Dein zu versteuerndes Einkommen. Wie viel Du also tatsächlich sparst, hängt auch von Deinem persönlichen Steuersatz ab.

Rechenbeispiele: So viel bleibt am Ende übrig

Damit Du ein besseres Bild davon hast, wie viel Geld Du tatsächlich durch das Absetzen von der Steuer sparen kannst, zeigen wir Dir drei Fälle mit gleichem Einkommen und gleichen Therapiekosten. Als Grundlage nehmen wir eine Jahrestherapie mit Kosten von rund 4.000 €, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Cannabisblüten: Rund 50 g im Monat zu ca. 6,37 € pro Gramm, also etwa 318 € monatlich bzw. rund 3.820 € im Jahr. 
  • Folgerezepte: 12 Folgerezepte zu je 14,99 €, also rund 180 € im Jahr.

Die folgende Grafik zeigt Dir, welchen Teil Deiner Therapiekosten Du als zumutbare Belastung trägst, wie viel Du absetzen kannst und wie viel Du dadurch ungefähr sparst:

Balkendiagramm mit drei Fällen bei 4000 € Therapiekosten und 50000 € Einkünften. Ledige sparen ca. 370 €, Verheiratete ohne Kinder ca. 410 €, Verheiratete mit 2 Kindern ca. 660 € im Jahr.

Falls Du die konkreten Zahlen nachvollziehen willst, schlüsseln wir sie hier nochmal auf: 

Ledig, ohne Kinder Verheiratet, ohne Kinder Verheiratet, 2 Kinder
Gesamtbetrag der Einkünfte 50.000 € 50.000 € 50.000 €
Therapiekosten pro Jahr 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Zumutbare Belastung 2.847 € 2.347 € 1.347 €
Absetzbarer Betrag 1.153 € 1.653 € 2.653 €
Steuersatz (ca.) 32 % 25 % 25 %
Steuerersparnis (ca.) rund 370 € rund 410 € rund 660 €

Schritt-für-Schritt-Guide: So kannst Du Cannabis von der Steuer absetzen

Mit dieser Anleitung kannst Du Deine Therapiekosten direkt selbst in Deiner Steuererklärung angeben, ganz ohne Steuerberater. Folge einfach jedem Schritt.

1. Belege sammeln und Kosten zusammenrechnen

Trage alle Rechnungen des Jahres zusammen, also Apotheke, Arzt bzw. Telemedizin, Fahrten und weitere Krankheitskosten. Welche Belege Du genau brauchst, findest Du im nächsten Abschnitt. Lege einfach eine Liste an mit den Punkten Datum, Kostenart, Betrag und ziehe Erstattungen von Krankenkassen oder Beihilfe ab. Viele Apotheken stellen Dir auf Nachfrage eine Jahresaufstellung aus, damit Du nicht die einzelnen Quittungen sammeln musst.

2. Prüfen, ob sich das Absetzen lohnt

Rechne Deine zumutbare Belastung aus, um zu prüfen, ob sich das Absetzen lohnt. Das machst Du in den folgenden drei Schritten:

  1. Gesamtbetrag der Einkünfte ermitteln: Als Angestellter nimmst Du Dein Jahresbruttogehalt minus Werbungskosten, mindestens den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €.
  2. Zumutbare Belastung stufenweise berechnen: Nimm die Prozentsätze aus der Tabelle oben. Die ersten 15.340 € rechnest Du mit dem niedrigsten Satz, den Betrag bis 51.130 € mit dem mittleren und alles darüber mit dem höchsten.
  3. Vergleichen: Liegen Deine Krankheitskosten über diesem Wert, wirkt sich der Überschuss steuerlich aus und es kann sich lohnen, Deine Krankheitskosten steuerlich geltend zu machen.

3. Check: Welche Jahre kannst Du noch nachholen?

Wenn Du nicht jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben musst, kannst Du bis zu vier Jahre rückwirkend Steuererklärungen einreichen. Die folgende Tabelle zeigt Dir die konkreten Fristen:

Steuerjahr Abgabe möglich bis
2022 31.12.2026
2023 31.12.2027
2024 31.12.2028
2025 31.12.2029

4. Bei Elster registrieren

Die Steuererklärung reichst Du kostenlos über das Online-Portal Mein ELSTER (elster.de) ein. Für die Registrierung bekommst Du Deine Aktivierungsdaten per Post. Plane deshalb einige Wochen Vorlauf ein, gerade wenn eine Frist immer näher rückt.

5. Steuererklärung anlegen und Anlage hinzufügen

Öffne in Mein ELSTER unter „Formulare & Leistungen” die Einkommensteuererklärung für das gewünschte Jahr. Neben dem Hauptvordruck und z. B. der Anlage N für Angestellte fügst Du die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ hinzu.

6. Kosten eintragen

Gehe in der Anlage zum Abschnitt „Andere Aufwendungen” und dort zu „Krankheitskosten”. Trage dort ein:

  • Art der Aufwendungen: Zum Beispiel „Medizinisches Cannabis, Arztkosten, Fahrtkosten”
  • Summe der Aufwendungen: Deine gesamten Krankheitskosten des Jahres
  • Erhaltene bzw. zu erwartende Erstattungen: Beträge von Krankenkassen, sonst einfach „0”

Trage hier unbedingt die volle Summe ein, nicht den Betrag nach Abzug der zumutbaren Belastung.

7. Absenden

Prüfe Deine Angaben und übermittle die Erklärung. Belege musst Du nicht mitschicken. Bewahre sie aber auf, falls das Finanzamt nachfragt. Insbesondere bei höheren Krankheitskosten kommt das vor.

8. Steuerbescheid prüfen und ggf. Einspruch einlegen

Nach einigen Wochen erhältst Du Deinen Bescheid. Prüfe, ob Deine Krankheitskosten berücksichtigt wurden. Abweichungen erklärt das Finanzamt in den Erläuterungen am Ende des Bescheids. 

Innerhalb eines Monats kannst Du direkt über Mein ELSTER Einspruch einlegen, etwa wenn das Finanzamt Kosten gestrichen oder Du etwas vergessen hast. Begründe dann kurz, warum die Kosten anzuerkennen sind und lege Rezept und Rechnungen bei.

Alternative: Absetzen per Steuer-App

Statt ELSTER kannst Du auch eine Steuer-App wie Taxfix, WISO Steuer oder smartsteuer nutzen. Die Schritte 1 bis 3 sowie 7 und 8 bleiben gleich. Statt die Anlage selbst zu öffnen, beantwortest Du in der App Fragen zu Deinen Gesundheits- und Krankenkosten. Dort gibst Du also auch die Summe Deiner Aufwendungen ein und die App überträgt das automatisch in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“.

Diese Nachweise solltest Du bereithalten

Belege musst Du Deiner Steuererklärung nicht beifügen. Seit 2017 gilt statt der Vorlagepflicht die Belegvorhaltepflicht. Du bewahrst Deine Nachweise auf und reichst sie nur ein, wenn das Finanzamt danach fragt. Konkret solltest Du die folgenden Nachweise jederzeit bereithalten:

Nachweis Wofür? Tipp
Ärztliche Verordnung Belegt die medizinische Notwendigkeit Lagere von Anfang an alle Deine Rezepte zentral an einer Stelle.
Apothekenrechnungen bzw. -quittungen Kosten für Cannabis und Fertigarzneimittel Frag nach einer Jahresaufstellung, die alle Käufe zusammenfasst.
Arztrechnungen Kosten für Sprechstunden, Telemedizin und Folgerezepte Rechnungen von Telemedizin-Anbietern kannst Du oft im Kundenkonto herunterladen.
Zahlungsbelege Nachweis, dass Du selbst gezahlt hast Kontoauszüge oder Kartenbelege genügen.
Erstattungsbescheide Zeigen, was Kasse, PKV oder Beihilfe übernommen haben Nur nötig, wenn es Erstattungen gab
Fahrtenaufstellung Fahrtkosten zu Arzt oder Apotheke Datum, Ziel und gefahrene Kilometer notieren, ÖPNV-Tickets aufheben

Fazit: Cannabis von der Steuer absetzen lohnt sich

Du kannst die Kosten Deiner Cannabistherapie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das gilt für die Präparate wie Blüten und Extrakte genauso wie für Arzt- und Telemedizinkosten oder Fahrten zu Arzt und Apotheke. Insbesondere seit dem Wegfall der GKV-Kostenübernahme für Blüten lohnt es sich, jede Möglichkeit zur Entlastung zu nutzen.

Realistisch betrachtet holen sich viele Cannabispatienten einige hundert Euro im Jahr zurück. Auch wenn das keineswegs die gesamten Therapiekosten sind, kann das eine spürbare Entlastung für Dich sein.

Unser Tipp: Sammle jetzt Deine Rechnungen und rechne mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung nach, wie viel Du Dir zurückholen kannst. Und vergiss dabei die vergangenen Jahre nicht!

FAQ

Kann ich Telemedizin-Gebühren von der Steuer absetzen?

Ja. Gebühren für telemedizinische Sprechstunden und Folgerezepte sind Arztkosten und zählen damit zu den Krankheitskosten. Als Nachweis genügt die Rechnung des Anbieters.

Können Privatversicherte Cannabis von der Steuer absetzen?

Alles, was Deine PKV nicht erstattet, kannst Du als Krankheitskosten angeben. Dazu gehören zum Beispiel auch Kosten innerhalb Deines Selbstbehalts.

Brauche ich einen Steuerberater, um Cannabis abzusetzen?

Nein. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung kannst Du Deine Kosten selbst über ELSTER oder eine Steuer-App angeben. Ist Deine Situation komplexer, können ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater helfen.

Kann ich Cannabiskosten rückwirkend absetzen?

Ja, sofern Du nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist. Bis zu vier Jahre rückwirkend kannst Du Deine Steuererklärung einreichen, für 2022 also noch bis zum 31. Dezember 2026.

Muss ich dem Finanzamt meine Diagnose mitteilen?

Nein. In der Steuererklärung gibst Du nur die Art und die Summe Deiner Krankheitskosten an. Fordert das Finanzamt Belege an, genügen Rezepte und Rechnungen.

Erfährt mein Arbeitgeber, dass ich Cannabis steuerlich absetze?

Nein. Deine Angaben in der Steuererklärung unterliegen dem Steuergeheimnis und werden nicht an Deinen Arbeitgeber weitergegeben.

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