Cannabis-Patienten dürfen Autofahren, wenn …

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Cannabis-Patienten dürfen Autofahren, wenn …

2026-07-15

Von Dr. med. Franjo Grotenhermen

Viele Patienten machen sich Sorgen, dass Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein entziehen könnte, wenn im Rahmen einer Verkehrskontrolle THC in ihrem Blut nachgewiesen wird. 

Diese Sorge besteht nicht zu Unrecht. Aber man kann sich schützen, um so das Risiko deutlich zu reduzieren, denn nach dem Gesetz genießen Patienten, die Cannabis ordnungsgemäß einnehmen, das so genannte „Patientenprivileg“. Wichtig für eine ordnungsgemäße Therapie ist das persönliche Gespräch mit einem Arzt, der das Cannabis verschreibt.

Ein aktuelles Gerichtsurteil

Auf diese Rechtslage weist auch ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bad Urach hin, über das die Zeitschrift APOTHEKE ADHOC unter dem Titel „Cannabis am Steuer: Rezept schützt vor Bußgeld“ im Juni 2026 berichtete. 

Was war geschehen? Ein Autofahrer wurde am 14. März 2025 kontrolliert, die Blutprobe auf THC fiel positiv aus. Die THC-Konzentration im Blut lag fast 10-fach über dem offiziellen Grenzwert im Straßenverkehrsgesetz von 3,5 Nanogramm/Milliliter (ng/ml), nämlich bei 31,7 ng/ml. Etwa eine halbe Stunde vor der Polizeikontrolle hatte er Cannabisblüten konsumiert. Daher erhielt er einen Bußgeldbescheid über 500 € samt einmonatigem Fahrverbot. Der Mann wehrte sich mithilfe eines Rechtsanwalts und bekam Recht, denn die konsumierten Cannabisblüten waren von einem Arzt aus Griechenland über eine Telemedizin-Plattform aufgrund seiner Migräne verschrieben worden.

Der Mann hatte die Cannabisblüten zuvor in einer Apotheke gekauft. Der Arzt aus Athen hatte seinen Patienten darüber informiert, dass er als Patient grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen darf, wenn er aufgrund der Medikation nicht in seiner Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist. Für Cannabis gilt im Straßenverkehrsgesetz und auch in der verlangten Verordnung die gleiche Rechtslage wie für andere Arzneimittel, wie z.B. Opiate.

Patientenprivileg im Straßenverkehrsgesetz

Im § 24a des Straßenverkehrsgesetzes heißt es konkret: 

„(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat.“ Im letzten Absatz des Paragrafen wird jedoch auf die für Patienten wichtige Ausnahme hingewiesen. Danach ist diese Regel „nicht anzuwenden, wenn eine dort oder in der Anlage zu dieser Vorschrift genannte Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“

Wer also sein Medikament „bestimmungsgemäß“ einnimmt, sollte daher nach dem Gesetz nicht zu befürchten haben, wenn das Cannabis von einem Arzt verschrieben wurde und das Medikament aus der Apotheke stammt.

Missbrauch in der Fahrerlaubnisverordnung

Dennoch erhalten viele Patienten solche Bußgeldbescheide, ohne zu wissen, dass sie sich dagegen wehren können. Neben dem Straßenverkehrsgesetz ist die Zulässigkeit der Teilnahme am Straßenverkehr in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt. 

Während das Straßenverkehrsgesetz nur ein vorübergehendes Fahrverbot von im Allgemeinen einem Monat vorsieht, können Regelungen in der Fahrerlaubnisverordnung zu einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Nach § 14 der Fahrerlaubnisverordnung ist ein ärztliches Gutachten beizubringen oder eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung, „Idiotentest“) durchzuführen, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass „missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen“ besteht, nicht jedoch wenn Medikamente – dazu zählen auch medizinisch eingesetzte Cannabisprodukte bzw. Cannabinoide vom Arzt verschrieben wurden und bestimmungsgemäß eingenommen werden.

Der Knackpunkt in einer möglichen MPU ist meistens die Frage, ob das Medikament wirklich ordnungsgemäß eingenommen wurde. Patienten müssen sich dabei ganz genau an die Dosierungsanleitung Ihres Arztes halten. Wer eigenmächtig von der Dosierungsanleitung abweicht, dem wird häufig ein Cannabismissbrauch unterstellt. Es ist auch nicht selten, dass Gutachter den Patienten nicht glauben, dass sie das verschiedene Cannabis wirklich ordnungsgemäß einnehmen.

Führerscheinstellen und MPU sind nicht immer fair

Leider wissen viele Mitarbeiter von Führerscheinstellen nicht, dass Cannabis-Patienten grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen dürfen und ordnen eine MPU an, allein aus dem einen Grund, weil ein Patient Cannabis einnimmt. Obwohl dies kein ausreichender Grund für eine mögliche MPU darstellt, setzen sich viele Führerscheinstellen über die Rechtslage hinweg. Und es ist nicht selten, dass Gutachter bei einer MPU den Patienten einfach nicht glauben, dass sie ihr Medikament korrekt nach ärztlicher Anordnung einnehmen. Leider gibt es kaum eine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Daher muss hier eindringlich davor gewarnt werden, sich eine beliebige MPU-Stelle auszusuchen. Denn es gibt viele Gutachter bestimmter MPU-Stellen, die eine Cannabisverwendung im Straßenverkehr grundsätzlich ablehnen. 

Namentlich muss hier vor allem vor dem TÜV Süd gewarnt werden, bei dem nach meiner Kenntnis fast alle Cannabis-Patienten die Prüfung nicht bestehen. Meistens wird erklärt, dass man den Patienten nicht glaube, dass sie ordnungsgemäß mit Ihrem Medikament umgehen. Auch der TÜV Nord und Pima-MPU sind meistens kritisch zu sehen. Es gibt jedoch auch gute Nachrichten: Ich schicke meine Patienten ausschließlich zur IBBK in Köln, Stuttgart oder Tübingen. Dort erwartet Patienten eine faire Behandlung. Wenn sich Patienten korrekt verhalten, haben sie dort nichts zu befürchten.

Persönliches Gespräch mit dem Arzt

Viele Führerscheinstellen sind der Auffassung, dass eine ordnungsgemäße Therapie mit Cannabis nur vorliegt, wenn sich der Patient mindestens einmal persönlich bei einem Arzt vorgestellt hat, der das Medikament verschrieben hat. Wie das aktuelle Urteil zeigt, ist es jedoch ausreichend, wenn ein persönlicher Kontakt mit einem Arzt im Rahmen einer Videosprechstunde stattgefunden hat. Eine alleinige Verordnung ohne persönlichen Arztkontakt wird dagegen sehr kritisch gesehen, sodass ein Führerscheinverlust wahrscheinlich ist. 

Wenn Sie sich schützen möchten, sprechen Sie persönlich mit dem verschreibenden Arzt. Der sollte sie persönlich kennen lernen, um Sie gut ärztlich beraten und behandeln zu können.

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