Cannabis am Steuer mit Rezept: Freispruch trotz hohem THC-Wert (Urteil 2026)

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Cannabis am Steuer mit Rezept: Freispruch trotz hohem THC-Wert (Urteil 2026)

2026-07-03

Vielleicht hast Du die Schlagzeile schon gesehen. Ein Cannabispatient wurde mit 31,7 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum kontrolliert. Das ist fast das Zehnfache des gesetzlichen Grenzwerts. Sein Rezept stammt von einem Telemediziner, der verschreibende Arzt sitzt in Athen. Das Amtsgericht Bad Urach sprach den Patienten allerdings von Bußgeld und Fahrverbot frei. 

Für viele Patienten wirft dieses Urteil Fragen auf: Darf ich nach meiner Medikation fahren? Schützt mich mein Rezept, auch wenn es aus der Telemedizin kommt? Und ist mit dem Freispruch wirklich alles erledigt?

Wir schauen uns den Fall genauer an, ordnen ihn für Dich ein und zeigen, was das Urteil für Cannabispatienten bedeutet.

TL;DR

  • Der Fall: Ein Cannabispatient wird mit 31,7 ng / ml THC im Blutserum kontrolliert, fast das Zehnfache des Grenzwerts. Sein Rezept stammt aus einer Videosprechstunde mit einem Arzt in Athen. Das Amtsgericht Bad Urach spricht ihn frei.
  • Die Argumentation des Gerichts: Die Medikamentenklausel greift, weil eine ärztliche Verordnung für eine reale Erkrankung vorlag und der Patient sich an die Therapie hielt. Formale Mängel der Verschreibung gehen zulasten von Arzt und Plattform, nicht des Patienten.
  • Sonderfall MPU: Der Freispruch beendet nur das Bußgeldverfahren. Die Führerscheinstelle kann unabhängig davon die Fahreignung prüfen und ein ärztliches Gutachten oder eine MPU anordnen.
  • Die Pflicht bleibt: Du darfst nur fahren, wenn Du uneingeschränkt fahrtüchtig bist. Diese Selbstprüfung nimmt Dir kein Rezept und kein Urteil ab.

Freispruch für Cannabispatienten: Der Fall vor dem Amtsgericht Bad Urach

Der Fall beginnt, wie viele Patientengeschichten. Ein Mann leidet nach eigenen Angaben seit seiner Jugend an Migräne. Auf der Suche nach einer Behandlung stößt er auf medizinisches Cannabis. Nach einem Fragebogen und einer Videosprechstunde verschreibt ihm ein in Athen tätiger Arzt Medizinalcannabis. 

Der Patient bezieht sein Cannabis ganz regulär über eine Apotheke. Am Abend des 14. März 2025 steigt der Mann in einen Mietwagen, nachdem er eine halbe Stunde zuvor Cannabis eingenommen hatte. Dann gerät er in eine Verkehrskontrolle. Das Ergebnis der Blutprobe: 

  • THC: 31,7 ng / ml Blutserum
  • THC-COOH: über 200 ng / ml Blutserum
  • Hydroxy-THC: 13,6 ng / ml Blutserum

Die Bußgeldbehörde verhängt daraufhin 500 Euro Geldbuße und einen Monat Fahrverbot. Der Patient legt Einspruch ein. Und bekommt Recht.

Das Amtsgericht Bad Urach sprach den Mann frei (Urteil vom 19.05.2026, Az. 4 OWi 41 Js 23201/25). Als Grundlage dient die Medikamentenklausel: Der THC-Grenzwert gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines Arzneimittels stammt, das für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben wurde (§ 24a Abs. 4 StVG). Diese Bedingung sah das Gericht als erfüllt an: Wer Cannabis nach ärztlicher Verordnung einnimmt und sich dabei an die Therapie hält, kann sich auch bei hohen THC-Werten auf diese Medikamentenklausel berufen.

Die Argumentation des Gerichts: Versäumnisse gehen nicht zulasten des Patienten

Besonders interessant ist die Begründung des Gerichts. Denn die Argumentation nimmt konsequent den Patienten in Schutz und verlagert die Verantwortung auf den verschreibenden Arzt und die Plattform.

Zunächst hatte der Arzt aus Athen seinem Patienten mitgeteilt, dass er grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen darf, solange seine Fahrtüchtigkeit durch die Medikation nicht beeinträchtigt ist. Genau daran hat sich der Mann orientiert. Laut der Argumentation des Gerichts handelt man als Patient nicht vorwerfbar, wenn man sich auf die Auskunft seines behandelnden Arztes verlässt.

Zudem argumentierte das Gericht, dass die Frage, ob die Verschreibung selbst allen Anforderungen genügt, den Arzt und die Plattform betrifft. Nicht den Patienten. Für einen Missbrauch gab es keinerlei Anhaltspunkte. Der Patient hat eine reale Krankheit behandeln lassen und das Medikament so eingenommen, wie es ihm verordnet wurde. 

Des Weiteren lieferte die Blutprobe laut Sachverständigen ein Argument für den Patienten. Der hohe THC-COOH-Wert von über 200 ng / ml galt laut Sachverständigen als Beleg für eine regelmäßige Cannabiseinnahme. 

Und zu guter Letzt kritisierte das Amtsgericht, dass das Rezept keine Höchstmenge enthielt. Auch das wertete das Gericht jedoch nicht als Problem des Patienten, sondern als Versäumnis des Arztes. 

Die Linie des Urteils ist damit klar. Formale Mängel im Verschreibungsprozess fallen auf die Verantwortlichen zurück: den verschreibenden Arzt und die Telemedizin-Plattform. Nicht auf den Patienten, der sich in gutem Glauben behandeln lässt.

MPU trotz Freispruch?

Der Freispruch vor dem AG Bad Urach betrifft nur eines von zwei möglichen Verfahren. 

Das Bußgeldverfahren ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Hier geht es ausschließlich um das Bußgeld und ein (vorübergehendes) Fahrverbot. Nach dem Fahrverbot erhält man den Führerschein automatisch zurück. Dieses Verfahren hat das Amtsgericht Bad Urach mit dem Freispruch beendet.

Das Fahrerlaubnisverfahren ist dagegen ein Verwaltungsverfahren der Führerscheinstelle. Hier geht es nicht um Strafe, sondern um die Frage, ob Du grundsätzlich geeignet bist, ein Fahrzeug zu führen. Im schlimmsten Fall wird die Fahrerlaubnis entzogen, bis Du Deine Eignung nachweist. Mögliche Maßnahmen sind die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder eines ärztlichen Gutachtens. Mehr dazu erfährst Du in unserem Beitrag „Cannabispatient und Führerschein”.

Beide Verfahren laufen unabhängig voneinander. Die Führerscheinstelle ist nicht an den Freispruch gebunden. Während das Bußgeldrecht vergangene Taten sanktioniert, soll die Führerscheinstelle Gefahren für die Zukunft abwenden. 

Wie es hinsichtlich der Fahrerlaubnis beim Patienten aus Bad Urach weitergeht, ist nicht öffentlich bekannt. Es gibt aber drei realistische Szenarien.

  1. Szenario: Die Führerscheinstelle kann ein ärztliches Gutachten anordnen (§ 11 Abs. 2 FeV). Ein Verkehrsmediziner prüft dabei, ob eine ärztliche Behandlung vorliegt, ob das Medikament nach Verordnung eingenommen wird und ob trotz Medikation Fahrtüchtigkeit vorliegt.
  2. Szenario: Die Führerscheinstelle kann eine MPU verordnen, insbesondere bei Anhaltspunkten für Missbrauch. 
  3. Szenario: Es ist auch möglich, dass nichts passiert. Ergibt sich aus den Unterlagen ein stimmiges Bild, kann die Behörde ganz auf Maßnahmen verzichten. 

Fazit: Autofahren mit Cannabisrezept

Das Urteil aus Bad Urach fühlt sich an wie ein Wendepunkt. Lange Zeit stand die Telemedizin unter Generalverdacht, insbesondere Rezepte ausländischer Ärzte galten vielen Behörden als Indiz für Missbrauch. Das Amtsgericht Bad Urach dreht die Perspektive um. Es erkennt an, dass Cannabispatienten kranke Menschen sind, die sich in gutem Glauben behandeln lassen. Ob die Verschreibung allen formalen Anforderungen genügt, ist Sache des Arztes und der Plattform. Dadurch liegt die Verantwortung dort, wo sie hingehört: Bei denen, die den Verschreibungsprozess gestalten, nicht bei denen, die ihm vertrauen.

Das zeigt: Die Realität der Cannabispatienten wird zunehmend anerkannt, auch vor Gerichten. Ein Freibrief ist das Urteil allerdings nicht. Es ist noch nicht bekannt, ob die Führerscheinstelle weitere Untersuchungen einleitet, um die Fahreignung zu prüfen. Zudem stammt diese Rechtsprechung von einem Amtsgericht und bindet andere Gerichte nicht.

Unabhängig davon gilt bei jeder Fahrt: Du darfst nur fahren, wenn Du uneingeschränkt fahrtüchtig bist. Diese Prüfung und Selbsteinschätzung nimmt Dir kein Rezept und kein Urteil ab.

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