Cannabis-Legalisierung rückgängig machen? Was die Daten zur ÄKN-Forderung wirklich zeigen

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Cannabis-Legalisierung rückgängig machen? Was die Daten zur ÄKN-Forderung wirklich zeigen

2026-05-18

Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) will Cannabis zurück ins Verbot drängen. Wir nehmen die Argumentation auseinander.

Am 12. Mai 2026 hat die Ärztekammer Niedersachsen auf dem 130. Deutschen Ärztetag in Hannover einen Antrag eingebracht, der es in sich hat: Die vollständige Rücknahme der Cannabis-Teillegalisierung.

Für hunderttausende Patientinnen und Patienten in Deutschland, die Cannabis legal in ärztlicher Begleitung einnehmen, ist das ein direkter Angriff auf ihre Versorgungssicherheit. Eine vollständige Rücknahme würde Medizinalcannabis zurück ins Betäubungsmittelgesetz (BtMG) drängen, mit allen bürokratischen Hürden, die ein Betäubungsmittelrezept mit sich bringt.

Dass eine Ärztekammer ausgerechnet diese Patienten ins Visier nimmt, zeigt einmal mehr, wie weite Teile der Ärzteschaft von der Realität der Patientinnen und Patienten entfernt sind.

Wir schauen uns die Argumentation der ÄKN genauer an und prüfen, was wirklich dahintersteckt.

TL;DR

  • Die Forderung: Die ÄKN verlangt die vollständige Rücknahme der Cannabis-Teillegalisierung und begründet das mit einem gescheiterten Jugendschutz. 
  • Cannabiskonsum bei Minderjährigen sinkt: Der Cannabiskonsum bei 12- bis 17-Jährigen ist stabil bis rückläufig. 
  • Prävention scheitert an Umsetzung: Frühintervention und Präventionsmaßnahmen sind im KCanG ausdrücklich vorgesehen, werden aber vielerorts nicht ausreichend umgesetzt.
  • Harte Drogen auf dem Vormarsch: Während sich die Debatte auf Cannabis konzentriert, steigen Kokainkonsum und die Zahl der Drogentoten unter jungen Menschen.
  • Fazit: Die Forderung der ÄKN greift zu kurz. Statt Cannabis wieder zu verbieten, braucht Deutschland funktionierende Prävention, Frühintervention und eine Antwort auf den Vormarsch harter Drogen.

Was die ÄKN sagt - und was sie verschweigt

Auf dem 130. Ärztetag in Hannover am 12. Mai 2026 forderte die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) die vollständige Rücknahme der Cannabis-Teillegalisierung. Ihre Begründung: Unter den aktuellen Rahmenbedingungen sei ein effektiver Kinder- und Jugendschutz nicht möglich. Während wir dieses Ziel ausdrücklich teilen, überzeugt uns die Argumentation der ÄKN weniger.

Die Kammer stützt ihre Forderung auf drei Kernargumente.

Erstens: Die ÄKN verweist auf die Drogenaffinitätsstudie 2025 des BIÖG, wonach der Konsum bei 18- bis 25-Jährigen gestiegen ist. Die Delegierte Dr. med. Katharina-Juliane Kirsche bewertet diese Entwicklung als kritisch, da „deren Gesundheit dadurch langfristig Schaden nehmen könne”.

Zweitens: Nach Ansicht der ÄKN greifen die öffentlichen Konsumverbote in der Praxis nicht. Die Durchsetzung von Verbotszonen rund um sensible Orte wie Schulen, Spielplätze oder Freibäder sei kaum kontrollierbar. Dadurch werde der Cannabiskonsum im Alltag allgegenwärtig und schaffe Kontaktpunkte für Minderjährige.

Drittens: Aus diesen Punkten zieht die ÄKN den Schluss, dass ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz unter den derzeitigen gesetzlichen Bedingungen nicht möglich sei. Die einzige konsequente Lösung bestehe daher in der vollständigen Rücknahme der Teillegalisierung.

Diese Argumentation schauen wir uns jetzt genauer an. Wenn Du sie selbst anschauen willst, kommst Du hier direkt zur ÄKN-Stellungnahme.

Was die Daten wirklich zeigen: Jugendschutz

Die ÄKN macht den Kinder- und Jugendschutz zum Kern ihrer Argumentation. Das ist berechtigt, da junge Menschen besonderen Schutz verdienen und ein verbesserter Kinder- und Jugendschutz eines der Hauptziele der Teillegalisierung am 1. April 2024 war.

Wir schauen uns daher dieselbe Quelle an, die auch die ÄKN selbst zitiert: die Drogenaffinitätsstudie 2025 des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Sie hat eine repräsentative Erhebung mit ca. 7000 Befragten im Alter zwischen 12 und 25 Jahren durchgeführt. Dabei differenziert die Studie genau zwischen Minderjährigen (12- bis 17-Jährige) und jungen Erwachsenen (18- bis 25-Jährige).

Minderjährige: Der Konsum geht zurück

Beim Jugendschutz geht es im Kern um die 12- bis 17-Jährigen. Für diese Altersgruppe zeigt die Studie keinen Konsumanstieg. Im Gegenteil: 2023 haben 6,1 % der Mädchen in den vergangenen 12 Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert (12-Monats-Prävalenz). 2025 lag dieser Wert bei 4,6 %. Bei den Jungen blieb der Wert mit 7,4 % (2023) und 7,2 % (2025) vergleichsweise stabil. Damit fiel der Durchschnitt der 12-Monats-Prävalenz über beide Geschlechter von 6,7 % auf 6,1 %.

Zum Vergleich: 2015 gaben noch 8,1 % der Jungen an, in den vergangenen 12 Monaten Cannabis konsumiert zu haben. Das zeigt einen vergleichsweise deutlichen Trend nach unten. 

Noch aufschlussreicher ist der Langzeittrend. Haben 2015 noch 11,2 % der Jungen und 8,2 % der Mädchen Cannabis zumindest einmal in ihrem Leben probiert (Lebenszeitprävalenz), waren es 2025 nur noch 8,5 % der Jungen und 6,2 % der Mädchen.

Die Studie kam somit zu dem Ergebnis, dass sich der Konsum bei Jugendlichen nicht erhöht hat.

18- bis 25-Jährige: Konsumanstieg

Die ÄKN bezieht sich auf die Gruppe der 18- bis 25-Jährigen. Hier zeigt die BIÖG-Studie tatsächlich einen Konsumanstieg. Bei jungen Männern stieg die 12-Monats-Prävalenz von 26,9 % (2023) auf 31,6 % (2025). Bei jungen Frauen zeigte sich ein leichter Rückgang von 19,4 % (2023) auf 18,8 %.

Hier lässt die ÄKN allerdings den Kontext aus. Der Trend des Konsumanstiegs in dieser Altersgruppe hat schon vor der Teillegalisierung begonnen. Bei jungen Männern lag die Prävalenz 2015 noch bei 20,6 %. Bei jungen Frauen lag sie 2015 bei 9,7 %. Die Daten legen nahe, dass der Konsumanstieg bei jungen Erwachsenen bereits vor der Teillegalisierung begonnen hat.

Und noch etwas: Diese Gruppe ist volljährig. Die Teillegalisierung wurde bewusst konzipiert, um erwachsene Konsumenten zu entkriminalisieren. Dass Erwachsene nun legal konsumieren dürfen, ist also kein Versagen des Jugendschutzes, sondern ein Beleg dafür, dass die Regulierung genau das macht, wofür sie gedacht war: Minderjährige schützen und Erwachsene entkriminalisieren.

Die Daten zum Jugendschutz im Überblick

Zeitraum Mädchen (12 bis 17) Jungen (12 bis 17) Junge Frauen (18 bis 25) Junge Männer (18 bis 25)
2015 6,3 % 8,1 % 9,7 % 20,6 %
2023 6,1 % 7,4 % 19,4 % 26,9 %
2025 4,6 % 7,2 % 18,8 % 31,6 %

12-Monats-Prävalenz (Anteil der Befragten, die in den vergangenen 12 Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert haben) Quelle: BIÖG Drogenaffinitätsstudie 2025

Was die Daten wirklich zeigen: Prävention

Die ÄKN kritisiert, dass keine ausreichende Prävention für Minderjährige und junge Erwachsene stattfindet. Auch hier hat sie nicht Unrecht, allerdings zieht sie die falsche Schlussfolgerung.

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) sieht Prävention auf vier Ebenen vor:

  • Frühintervention für auffällig gewordene Minderjährige (§ 7 KCanG)
  • Umleitung von Einsparungen aus der Strafverfolgung in Präventionsmaßnahmen
  • Staatliche Aufklärungsprogramme
  • Präventionskonzepte in Cannabis Social Clubs (CSCs)

Diese bleiben bisher weitgehend ungenutzt.

Frühintervention: Der wichtigste Hebel greift nicht mehr

Der zentrale Präventionsmechanismus liegt in § 7 des KCanG: Wenn Minderjährige mit Cannabis auffallen, müssen die Sorgeberechtigten informiert werden. Bei gravierenden Anhaltspunkten ist das Jugendamt einzuschalten, um Frühinterventionsprogramme einzuleiten. 

In der Praxis hinkt die Umsetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendämtern und Suchtberatungsstellen ist laut dem EKOCAN-Forschungsbericht unzureichend koordiniert. Es fehlen klare Strukturen, wodurch der gesetzlich vorgesehene Weg im Sande verläuft. 

Besonders deutlich wird das am Beispiel des Frühinterventionsprogramms „FreD” (Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten). Seit dem Jahr 2000 bietet dieses Programm Beratung für erstauffällige Drogenkonsumenten zwischen 14 und 21 Jahren.

Vor der Teillegalisierung wurden Jugendliche vermehrt über Polizei und Staatsanwaltschaft an das Programm vermittelt. Mit der Entkriminalisierung fiel dieser bürokratische Automatismus weg, ohne dass die in § 7 KCanG vorgesehenen neuen Strukturen ausreichend etabliert wurden. 

Das Paradoxe daran: Obwohl die staatlich organisierte Prävention aktuell schlechter greift als vor der Teillegalisierung, sinkt die Prävalenz unter Minderjährigen dennoch. Das deutet darauf hin, dass die neuen Regelungen bereits eine Schutzwirkung entfalten könnten, auch wenn die Präventionsmechanismen noch nicht nachgezogen haben.

Die drei weiteren Säulen: Versprechen ohne Umsetzung

Neben der Frühintervention hinkt auch die Umsetzung der übrigen Säulen hinterher. 

Die Einsparungen aus der Strafverfolgung sollten ursprünglich in Prävention und Aufklärung fließen. In der Praxis verschwinden die eingesparten Mittel schlicht im allgemeinen Haushalt, statt zweckbestimmt umgeleitet zu werden.

Die staatlichen Aufklärungskampagnen verlaufen schleppend. Das BIÖG wurde mit Präventionsmaßnahmen und einer zentralen Aufklärungsplattform beauftragt. Dieser Teil wurde zwar teilweise umgesetzt, die Wirksamkeit und Reichweite dieser Maßnahmen werden jedoch als kritisch erachtet.

Zu guter Letzt sind die Präventionsmaßnahmen in Cannabis Social Clubs größtenteils hinfällig, da es kaum Cannabis Social Clubs gibt und Behörden das Ausstellen von Anbauerlaubnissen verhindern.

Das Fazit ist eindeutig: Die Prävention scheitert maßgeblich daran, dass die vorgesehenen Mechanismen nicht umgesetzt werden. Das ist kein Problem des Gesetzes an sich, sondern der Ausführung.

Der blinde Fleck der ÄKN: Harte Drogen auf dem Vormarsch

Die Debatte der ÄKN dreht sich ausschließlich um Cannabis. Das ist verständlich, blendet aber eine Entwicklung aus, die deutlich besorgniserregender ist. Während der Cannabiskonsum bei Minderjährigen sinkt, steigt die Gefahr durch harte Drogen.

Die deutsche Polizei und der Zoll haben im Jahr 2017 knapp 8 Tonnen Kokain sichergestellt (Quelle: REITOX-Bericht „Drogenmärkte und Kriminalität 2018”). Im Jahr 2023 waren es laut dem BKA-Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2023 bereits 43 Tonnen. Der Anteil der Erwachsenen zwischen 18 und 59 Jahren, die innerhalb der letzten 12 Monate Kokain konsumiert haben, bestätigt diesen Trend. Lag dieser Wert laut dem epidemiologischen Suchtsurvey (ESA) 2021 im Jahr 2015 noch bei 0,6 %, waren es 2021 bereits 1,6 %.

Am deutlichsten wird diese Entwicklung anhand der Rauschgifttoten. Laut dem BKA-Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2024 stieg die Zahl der Drogentoten unter 30 Jahren zwischen 2023 und 2024 um 14 % an. Das zeigt: Die Gefahr wächst auch bei jüngeren Konsumenten.

Diese Entwicklung muss im Kontext der Cannabis-Debatte betrachtet werden. Eine Rücknahme der Teillegalisierung würde Konsumenten zurück in den Schwarzmarkt drängen, wo Dealer neben Cannabis oft auch harte Drogen anbieten. Gleichzeitig könnten die Präventionsstrukturen, die im Zuge der Cannabis-Teillegalisierung aufgebaut werden sollten, auch potenziellen Nutzern harter Drogen zugutekommen und sie präventiv vor einer Sucht bewahren. Finanziert werden könnte das durch die eingesparten Kosten aus der Strafverfolgung.

Fazit: Die ÄKN denkt zu kurz

Die Ärztekammer Niedersachsen spricht mit dem Kinder- und Jugendschutz ein wichtiges Anliegen an, aber ihre Schlussfolgerung greift zu kurz.

Die Daten zeichnen ein klares Bild. Der Cannabiskonsum bei Minderjährigen ist stabil bis rückläufig. Gleichzeitig konsumieren mehr Erwachsene Cannabis. 

Was tatsächlich nicht funktioniert, ist die Umsetzung der Präventionsmaßnahmen. Frühinterventionsprogramme greifen kaum und Einsparungen aus der Strafverfolgung fließen nicht wie vorgesehen in die Aufklärung. Und trotzdem sinkt der Konsum bei Minderjährigen. Das zeigt deutlich: Das Problem liegt nicht im Gesetz, sondern in seiner Ausführung.

Besonders ernüchternd ist, dass die eigentliche Drogenbedrohung für junge Menschen an anderer Stelle wächst. Kokain und synthetische Drogen sind auf dem Vormarsch, die Zahl der Drogentoten unter 30 Jahren steigt. Ausgerechnet in diesem Umfeld den einzigen kontrollierten Rahmen, in dem Prävention und Aufklärung gezielt ansetzen können, abzuschaffen, wäre das Gegenteil von Jugendschutz.

Für Dich als Patient bedeutet das: Wir kämpfen weiter dafür, dass Deine Therapie sicher, legal und verlässlich bleibt und dass du nicht wieder in die Grauzone gedrängt wirst, aus der Du Dich so mühsam herausgearbeitet hast. Die ÄKN mag laut sein, aber die Daten sind lauter.

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