Nach Exilby-Debatte: Kassenerstattung für medizinisches Cannabis wird erneut geändert

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Nach Exilby-Debatte: Kassenerstattung für medizinisches Cannabis wird erneut geändert

2026-10-07

Schon wieder steht eine Änderung bei der Kassenerstattung von medizinischem Cannabis an. Nach der Debatte um Exilby und die Vorrangregelung für Fertigarzneimittel möchten die Regierungsfraktionen jetzt nachbessern. 

Wir bringen Klarheit in die Sache und zeigen Dir, was Du als Cannabispatient über die geplanten Änderungen wissen musst. So viel vorweg: Die Regeln sollen in Teilen entschärft werden. Die Pflicht, zuerst ein Fertigarzneimittel auszuprobieren, wird gelockert. Für Cannabisblüten ändert sich allerdings nichts, sie bleiben weiterhin von der Erstattung ausgeschlossen.

TL;DR

  • Was bisher galt: Seit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erstatten die Krankenkassen keine Cannabisblüten mehr. Vor einer Rezeptur müssen Patienten zudem mindestens sechs Monate ein zugelassenes Fertigarzneimittel ausprobieren.
  • Exilby-Kritik: Der Hersteller Vertanical gilt als größter Profiteur dieser Vorrangregelung. Wegen Parteispenden des Gründers steht der Vorwurf der Einflussnahme im Raum, belegt ist er aber nicht.
  • Was sich ändern soll: Der Vorrang soll nur noch für die zugelassene Indikation gelten, sodass auch direkt Rezepturarzneimittel verordnet werden können. Die Dauer des Therapieversuchs legt der Arzt fest. Blüten bleiben weiterhin ausgeschlossen.
  • Was das für Dich als Patient bedeutet: Bis zum Beschluss gelten die alten Regeln. Danach dürfte für viele Patienten ein direkter Therapiestart mit Extrakten möglich sein.

Was bisher galt: Die neuen Regeln zur Erstattung von Medizinalcannabis

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) wollte die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren und die Kosten senken. Auch die Versorgung mit medizinischem Cannabis war von den Sparmaßnahmen betroffen. 

Der Kern der Debatte bestand darin, dass Cannabisblüten nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden. Das ist paradox, denn bezogen auf die THC-Menge zählen Blüten zu den günstigsten Darreichungsformen. Teuer wurden sie für die Kassen vor allem durch die bisherige Abrechnung nach Hilfstaxe. So konnten Apotheken teilweise mehr als 19 Euro pro Gramm abrechnen, während Selbstzahler im Schnitt nur rund 6,50 Euro zahlen. Statt die Preise neu zu verhandeln, wurden die Blüten aus der Erstattung gestrichen. Unsere Einschätzung dazu findest Du in unserem Lösungsvorschlag für die GKV-Reform.

Zusätzlich führte das Gesetz eine Vorrangregelung für Fertigarzneimittel ein. Bevor ein Rezepturarzneimittel wie ein Extrakt verordnet werden darf, müssen gesetzlich Versicherte mindestens sechs Monate lang ein zugelassenes Cannabis-Fertigarzneimittel ausprobieren.

In der Praxis bedeutet das, dass für den Therapiestart nur noch die THC-haltigen Fertigarzneimittel Sativex und Exilby infrage kommen. Beide sind allerdings nur für enge Indikationen zugelassen. Sativex wird bei Spastik infolge von Multipler Sklerose eingesetzt und Exilby bei bestimmten chronischen Rückenschmerzen.

Mehr dazu erfährst Du in unserem Beitrag über die Zulassung von Exilby.

Vorwurf der Einflussnahme: Warum Exilby in der Kritik steht

Exilby ist ein Cannabis-Fertigarzneimittel des Münchner Unternehmens Vertanical. Das BfArM ließ es im Juni 2026 als erstes Cannabis-Fertigarzneimittel gegen bestimmte chronische Rückenschmerzen zu. Seit dem 1. September ist es in Apotheken erhältlich. Das Timing sorgte dabei für Aufsehen: Nur wenige Wochen nach der Zulassung wurde die Vorrangregelung für Fertigarzneimittel in das Gesetz aufgenommen.

Hinzu kommt: Vertanical-Gründer Clemens Fischer hatte vor der Bundestagswahl 2025 insgesamt über 500.000 Euro an die Parteien CDU, CSU, FDP und SPD gespendet. Der Deutsche Hanfverband (DHV) vermutete deshalb, dass wirtschaftliche Interessen Einfluss auf die Gesetzgebung genommen haben könnten.

Im Zusammenhang mit der neuen Regel sorgten die Parteispenden für heftige Kritik, denn Vertanical gilt als einer der größten Profiteure. Sativex ist neben Exilby das einzige THC-haltige Fertigarzneimittel für den Therapiestart. Es ist ein Mundspray und nur bei Spastik infolge von Multipler Sklerose zugelassen. Exilby dagegen wird als Flüssigkeit eingenommen und ist das einzige Cannabis-Fertigarzneimittel mit Zulassung bei chronischen Schmerzen. Da chronische Schmerzen der häufigste Grund für eine Cannabistherapie sind, würden viele Patienten mit GKV-Erstattung die sechsmonatige Probephase mit diesem Mittel durchlaufen müssen.

Kritiker sprechen deshalb von einer monopolähnlichen Stellung. Verstärkt wird das durch die Preisgestaltung. In den ersten sechs Monaten nach Markteinführung legt der Hersteller den Preis selbst fest. Erst danach wird mit den Krankenkassen ein Erstattungsbetrag verhandelt. Laut DHV kostet Exilby bei gleicher THC-Menge deutlich mehr als die frühere Erstattung von Cannabisblüten.

Unabhängig von der Debatte ist Exilby ein regulär zugelassenes, klinisch geprüftes Arzneimittel und kann für Patienten mit der passenden Indikation eine sinnvolle Therapieoption sein. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Vorrangregelung und die Umstände ihrer Entstehung.

Dabei ist wichtig zu wissen: Das sind erstmal nur öffentliche Vorwürfe, keine belegten Tatsachen. Im Gesetz werden weder Exilby noch Vertanical explizit genannt. Die anhaltende Kritik dürfte jedoch dazu beigetragen haben, dass die Regierungsfraktionen die Regelung jetzt nachbessern wollen.

Was sich jetzt ändern soll

Die Regierungsfraktionen haben Änderungsanträge vorgelegt, um die Cannabis-Regeln nachzubessern. Da das Gesetz bereits beschlossen ist, sollen die Änderungen im sogenannten Omnibusverfahren an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren angehängt werden. In diesem Fall ist das das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung.

Im Kern sind zwei Änderungen vorgesehen. Zum einen gilt die Vorrangregelung nur noch für die Indikation, für die ein Fertigarzneimittel tatsächlich zugelassen ist. Ein Therapieversuch außerhalb der Zulassung (Off-Label) ist damit nicht mehr nötig. Zudem entfällt die starre Probephase von sechs Monaten. Wie lange der Therapieversuch dauert, entscheidet künftig der behandelnde Arzt.

Konkret heißt das: Liegt eine Erkrankung vor, für die kein Cannabis-Fertigarzneimittel zugelassen ist, kann direkt ein Rezepturarzneimittel wie ein Extrakt verordnet werden. Cannabisblüten bleiben allerdings weiterhin von der Erstattung ausgeschlossen. 

Beschlossen sind diese Änderungen noch nicht. Am 7. Oktober 2026 befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags in einer öffentlichen Anhörung mit den Änderungsanträgen. Danach stimmt der Bundestag über die Notfallreform samt Änderungen ab. Anschließend muss sich noch der Bundesrat damit befassen. Dessen Sitzung ist für den 16. Oktober geplant. In Kraft treten die neuen Regeln erst nach der Verkündung des Gesetzes. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln weiter.

Was bedeutet das für Dich als Patient?

Vorerst ändert sich für Dich nichts. Bis die Änderungen beschlossen und verkündet sind, gelten die bisherigen Regeln weiter, inklusive der sechsmonatigen Vorrangregelung für Fertigarzneimittel.

Werden die Änderungen wie geplant umgesetzt, dürfte für viele Patienten wieder ein direkter Therapiestart mit Rezepturarzneimitteln wie Extrakten möglich sein, denn es gibt nur für wenige Indikationen überhaupt ein zugelassenes Cannabis-Fertigarzneimittel. Cannabisblüten bleiben weiterhin von der Erstattung ausgeschlossen, weshalb Patienten die Kosten selbst tragen müssen. 

Sprich die geplanten Änderungen am besten mit Deinem Arzt durch. Gemeinsam könnt ihr klären, ob für Deine Erkrankung ein Fertigarzneimittel zugelassen ist, welche Darreichungsform für Dich infrage kommt und welche Strategie Dir persönlich hilft.

Wir verfolgen die Entwicklungen weiter und setzen uns dafür ein, dass Deine Versorgung mit medizinischem Cannabis stabil und sicher bleibt.

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