Gute Nachricht, schlechte Nachricht: Exilby wird zugelassen, aber die GKV streicht Blüten

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Gute Nachricht, schlechte Nachricht: Exilby wird zugelassen, aber die GKV streicht Blüten

2026-06-17

Die letzte Woche hatte es in sich. Während die Cannabisbranche auf der Mary Jane das zehnjährige Jubiläum feierte, liefen im politischen Berlin zwei Entwicklungen ab, die im Trubel der Messe fast untergegangen sind.

Am 9. Juni hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit Exilby erstmals ein cannabisbasiertes Fertigarzneimittel in Europa für chronische Kreuzschmerzen zugelassen. Drei Tage später, am 12. Juni, stand das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner ersten Lesung im Bundestag und im ersten Durchgang im Bundesrat. Dieses Vorhaben trifft Millionen Cannabispatienten direkt. 

Wir schauen uns die Entwicklungen der letzten Woche an und ordnen sie für Dich ein.

TL;DR

  • Exilby: Exilby wurde als das erste cannabisbasierte Fertigarzneimittel Europas für chronische Kreuzschmerzen mit neuropathischer Komponente zugelassen. Das ist eine Innovation in der Cannabismedizin.
  • GKV-Reform: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, die Erstattung von medizinischen Cannabisblüten vollständig zu streichen. Die erste Lesung fand am 12. Juni statt, beschlossen ist noch nichts.
  • MedCanG-Novelle: Telemedizin-Verbot und Versandverbot für Blüten stecken weiterhin in den Ausschüssen fest. 
  • Fazit: Während die Industrie Cannabis als vollwertige Arzneimittelklasse etabliert, plant die Politik Einschränkungen. Wir informieren Dich, sobald es etwas Neues gibt!

Exilby: Die gute Nachricht

Am 9. Juni 2026 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Exilby zugelassen und damit Geschichte geschrieben. Es ist das erste cannabisbasierte Fertigarzneimittel in Europa, das eine reguläre Zulassung für chronische Kreuzschmerzen mit neuropathischer Komponente erhalten hat. 

Hinter Exilby steckt das Münchner Pharmaunternehmen Vertanical. Der Wirkstoff ist ein standardisierter THC-reicher Vollspektrumextrakt. Eingenommen wird Exilby als Tropfen aus einem 30-ml-Fläschchen mit individuell auftitrierter Dosierung.

Was das für Patienten bedeutet

Die Innovation von Exilby liegt darin, dass es als Fertigarzneimittel zugelassen wurde. Typischerweise wird medizinisches Cannabis in Deutschland als Rezepturarzneimittel verschrieben, da Chargen von Blüten und Extrakten (leichte) Schwankungen aufweisen. Das prägte Cannabistherapien bisher als individuelle Therapieansätze, da der behandelnde Arzt die Unsicherheiten und Schwankungen der Blüten individuell bewerten musste.

Exilby ist grundlegend anders: Es ist ein pharmazeutisch standardisiertes Präparat mit definierten Wirkstoffen, reproduzierbarer Dosierung und klinischen Zulassungsstudien. 

Genau das ist die Innovation hinter Exilby. Als erstes Vollspektrumextrakt, also ein komplexes Gemisch aus Cannabinoiden und Terpenen, kann Exilby so weit standardisiert werden, dass es die Hürde zum Fertigarzneimittel schafft. Das galt lange als eine technische Herausforderung, die Vertanical über geklonte, patentierte Pflanzen einer firmeneigenen Cannabis-Sorte und kontrollierten Anbaubedingungen in Dänemark gelöst hat. Das Extrakt ist dadurch reproduzierbar und Charge für Charge identisch.

Die klinischen Daten aus zwei Phase-3-Studien mit über 1200 Patienten belegen zudem die Wirksamkeit. Die Patienten zeigten eine signifikante Schmerzreduktion gegenüber dem Placebo, kein Abhängigkeitspotenzial und im Vergleich zu Opioiden ein viermal geringeres Risiko für Verstopfungen. Der Marktstart ist für September 2026 in Deutschland und Österreich geplant.

Kurz erklärt: Fertigarzneimittel vs. Rezepturarzneimittel

Die meisten herkömmlichen Medikamente in der Apotheke sind Fertigarzneimittel. Sie sind industriell hergestellt, klinisch geprüft und behördlich zugelassen. Jede Packung eines Fertigarzneimittels ist exakt identisch. Medizinisches Cannabis wurde bisher anders behandelt: Als Rezepturarzneimittel wird es individuell in der Apotheke zubereitet, basierend auf dem ärztlichen Rezept. Dem liegt zugrunde, dass die Inhaltsstoffe von Cannabisblüten und -extrakten leicht schwanken und nie komplett identisch sind. Mehr dazu erfährst Du in unserem Beitrag „Fertigarzneimittel vs. Rezepturarzneimittel”.

Die schlechte Nachricht: Die GKV-Kürzungen kommen

Während Exilby die Zukunft der Cannabismedizin mitgestaltet, zieht die Politik in eine andere Richtung. 

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steckt in der Krise. Um die Beiträge zu stabilisieren, hat das Bundeskabinett am 29. April 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Dieses umfangreiche Sparpaket soll Kosten in der öffentlichen Gesundheitsversorgung sparen. Wir haben berichtet.

Für Cannabispatienten sieht die Reform eine konkrete Maßnahme vor. Die Kostenübernahme für medizinische Cannabisblüten durch die gesetzliche Krankenversicherung soll vollständig gestrichen werden. Extrakte, Dronabinol und Nabilon sollen weiter erstattungsfähig bleiben. Aber die medizinischen Blüten, die den Großteil der Versorgung ausmachen, sollen aus dem GKV-Leistungskatalog fallen.

Am 12. Juni hat das Gesetz seine erste Lesung im Bundestag und seinen ersten Durchgang im Bundesrat durchlaufen. Die Debatte im Bundestag war hitzig: Die Opposition kritisierte die Vorschläge, Gesundheitsministerin Nina Warken verteidigte das Sparpaket. Nach der Lesung wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Das Gesetz ist damit noch nicht beschlossen. Die Anhörung im Bundestag ist für den 22. Juni geplant, danach folgen die zweite und dritte Lesung. Die Bundesregierung plant eine Verabschiedung noch vor der Sommerpause.

Was das für Dich als Patient bedeutet

Solange das Gesetz noch nicht beschlossen ist, ändert sich nichts an Deiner Versorgung und die Blüten bleiben vorerst erstattungsfähig. Aber die Richtung der Regierung ist klar. Und wer auf die GKV-Erstattung von Blüten angewiesen ist, sollte seinen Bundestagsabgeordneten schreiben und die Entwicklungen der nächsten Wochen im Blick behalten.

MedCanG-Novelle: Der aktuelle Stand der Dinge

Neben den GKV-Kürzungen läuft ein weiteres Gesetzgebungsverfahren, das Cannabispatienten direkt trifft: Die Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG). 

Der Entwurf sieht zwei zentrale Einschränkungen vor:

  1. Erstverordnungen sollen nur noch nach einem persönlichen Arztkontakt möglich sein. Telemedizin für die Erstverordnung wäre damit Geschichte.
  2. Der Versandhandel mit Cannabisblüten durch Apotheken soll verboten werden.

Zurzeit steckt das Gesetz fest. Die erste Lesung im Bundestag sowie die Anhörung von Experten am 14. Januar 2026 fanden bereits statt. Die zweite und dritte Lesung waren ursprünglich für das Frühjahr 2026 geplant. Daraus wurde nichts, in der Koalition herrscht Uneinigkeit über die Details. Die Abstimmung wurde zuletzt nicht aufgerufen, ein neuer Termin steht somit noch nicht fest.

Für Dich als Patient bedeutet das: Telemedizinische Verschreibungen und der Versandweg für Medizinalcannabisblüten bleiben vorerst möglich.

Fazit

Die letzte Woche zeigt, wie weit die Realität der Cannabisbranche und die Pläne der Bundesregierung auseinanderliegen.

Exilby hat eine technische Hürde überwunden, die jahrelang als unlösbar galt. Dadurch wurde Cannabis als vollwertiges Arzneimittel etabliert. Gleichzeitig plant die Bundesregierung, die Erstattung von Blüten zu streichen und den Zugang über Telemedizin und Versand zu erschweren. Ein Schritt vor, ein Schritt zurück.

Es zeigt sich ein klares Muster. Die Industrie investiert, forscht und kämpft für eine bessere Versorgung der Cannabispatienten. Die Politik reagiert mit Sparmaßnahmen und Einschränkungen. Dabei begründet die Regierung ihre Maßnahmen mit vermeintlichem Missbrauch, der in Wahrheit zeigt, wie viele Menschen medizinisches Cannabis brauchen und wie wenig sie durch die bisherigen Strukturen aufgefangen werden.

Wir bleiben auf Deiner Seite. Wir beobachten beide Gesetzgebungsverfahren und informieren Dich, sobald sich etwas bewegt. Solange kein Gesetz im Bundesgesetzblatt steht, ändert sich erstmal nichts an Deiner Versorgung.

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